Leitbild der Freiwilligenagentur

Die Freiwilligenagentur sieht ihre wesentliche Aufgabe darin, Menschen für die Freiwilligenarbeit zu gewinnen und zu qualifizieren. Die Freiwilligenagentur verfolgt dabei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

Ziele und Grundsätze der Aufklärungs- und Bildungsarbeit

    • Wir wollen Menschen für das Mitmachen in der Freiwilligenarbeit sensibilisieren und mobilisieren.
    • Wir wollen Menschen dabei helfen, im diesem Sinne zu handeln: fachlich versiert im Wissen und Können, leidenschaftlich und sozial kompetent in ihrem Tun und in der Kommunikation mit anderen Menschen.
    • Wir wollen Menschen, insbesondere denjenigen, die sich in der Vereinsarbeit engagieren als Forum für Diskussionen und des freien Austauschs der Gedanken sowie als Ideenschmiede dienen.
    • Wir wollen eine offene und solidarische Bürgergesellschaft, in der alle Menschen und Organisationen unabhängig von ihrer politischen, kulturellen, religiösen oder weltanschaulichen Zugehörigkeit kreativ und verantwortlich mitgestalten können.
    • Wir verstehen uns als Brückenbauer zwischen Zivilgesellschaft, Staat und Wirtschaft und handeln bedarfsorientiert als Partner und Berater von Organisationen, Initiativen, öffentlicher Verwaltung, Bildungseinrichtungen und Wirtschaft. Wir schaffen Netzwerke im bürgerschaftlichen Engagement.
    • Wir gehen respektvoll und wertschätzend als Mitarbeiter/innen miteinander um und begegnen den Teilnehmern mit Achtung.
    • Wir gehen vertraulich mit personenbezogenen Daten um.

Die Menschen, die sich für die Freiwilligenagentur engagieren, sehen ihre Aufgabe in der Ausgestaltung von Angeboten, die sich sowohl an den Zielen der Zielgruppe und an den Interessen und Bedürfnissen der Bürger/innen orientieren. Die Freiwilligenagentur versteht sich als Dienstleisterin für die Akteure im Ehrenamt im Landkreis Schwandorf und darüber hinaus.

Leitlinien zum Kinderschutz

Der Schutz der Kinder ist uns ein besonders wichtiges Anliegen. Es ist unsere Pflicht, sie bestmöglich vor Schaden zu bewahren. Daher verpflichtet sich jede/r Ehrenamtliche, die gesetzlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz einzuhalten und einzugreifen, wenn diese missachtet werden. Bei der ehrenamtlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen entsteht darüber hinaus eine persönliche Nähe, mitunter auch eine emotionale Beziehung. Wir alle, insbesondere auch Sie als Ehrenamtliche/r, verpflichten uns, die Kinder und Jugendlichen vor Gefahren für ihre körperliche und seelische Unversehrtheit zu schützen.

Alle Ehrenamtlichen, die in den Projekten der Lernenden Region tätig sind oder im Rahmen der Engagementberatung vermittelt werden, werden über diese Grundsätze informiert und verpflichten sich dazu, diese einzuhalten. Da in all unseren Projekten (z.B. Integrationslotsen, Alltagsbegleitung, Lesepaten) potenziell mit Kindern gearbeitet wird, gehört die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses vor dem Engagementbeginn für uns zur Selbstverständlichkeit.