Leitlinien zum Kinderschutz
Der Schutz der Kinder ist uns ein besonders wichtiges Anliegen. Es ist unsere Pflicht, sie bestmöglich vor Schaden zu bewahren. Daher verpflichtet sich jede/r Ehrenamtliche, die gesetzlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz einzuhalten und einzugreifen, wenn diese missachtet werden. Bei der ehrenamtlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen entsteht darüber hinaus eine persönliche Nähe, mitunter auch eine emotionale Beziehung. Wir alle, insbesondere auch Sie als Ehrenamtliche/r, verpflichten uns, die Kinder und Jugendlichen vor Gefahren für ihre körperliche und seelische Unversehrtheit zu schützen.
Alle Ehrenamtlichen, die in den Projekten der Lernenden Region tätig sind oder im Rahmen der Engagementberatung vermittelt werden, werden über diese Grundsätze informiert und verpflichten sich dazu, diese einzuhalten. Da in all unseren Projekten (z.B. Integrationslotsen, Alltagsbegleitung, Lesepaten) potenziell mit Kindern gearbeitet wird, gehört die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses vor dem Engagementbeginn für uns zur Selbstverständlichkeit.